Wir feiern 20 Jahre Gewaltschutzgesetz in Deutschland
Vor 20 Jahren trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Das war ein Meilenstein und läutete ein Umdenken in der Bekämpfung Häuslicher Gewalt ein. Gewalt gegen Menschen im sozialen Nahraum galt bis damals als privates Problem oder wurde als Familienangelegenheit angesehen. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde Häusliche Gewalt eine Straftat und die Täter und Täterinnen müssen seither die Wohnung verlassen. „Wer schlägt, muss gehen!“ Das Thema Häusliche Gewalt wird seit 2002 endlich als Offizialdelikt eingeordnet, d.h. es ist keine Privatsache mehr und wird strafrechtlich verfolgt.
Für die Frauenunterstützungseinrichtungen, die sich gegen Gewalt an Frauen und ihre Kinder engagieren, war diese Entwicklung eine positive Wende.
Den betroffenen Frauen wurden verschiedene gesetzliche Möglichkeiten an die Hand gegeben, um den Täter in seine Grenzen zu weisen, wie Platzverweis, Kontaktverbot oder Wohnungszuweisung. Aufgrund dieses neuen Gesetzes mussten vielfältige Fortbildungen bei Polizei, Gerichten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten durchgeführt werden, um ein Umdenken zu diesem Thema auch wirksam werden zu lassen. Auch wurde in den letzten Jahren die Täterberatung ausgebaut.
Im Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention der EU auch in Deutschland in Kraft getreten.
Sie ist ein internationales Abkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Männern und Frauen. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Erstmals gelten damit Mindeststandards im Gewaltschutz für Frauen in der EU. Dies ist ein Meilenstein bei der europaweiten Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit dem Ziel der Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und einem Recht auf ein gewaltfreies Leben.
Die Bundesregierung übernimmt damit verstärkt Verantwortung.
Die Bundesregierung hat Anfang September 2018 zum 1. Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen eingeladen, um den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen voranzutreiben. Auf Bundesebene wurden die finanziellen Mittel bis 2020 von 5,1 Millionen auf 30 Millionen erhöht.
Beim Thema Schutzunterkünfte für Frauen schlägt die EU pro 10.000 Einwohner einen Familienplatz vor.
In Niedersachsen ist die Anzahl der Frauenhäuser auf 43 gestiegen. Im Landkreis Diepholz mit 214.000 Einwohnenden gibt es zurzeit 9 Plätze im Frauenhaus für Frauen mit ihren Kindern. Nach der EU-Empfehlung müssten es 21 Plätze sein. Danach würden im Landkreis 13 Plätze fehlen. Wichtig wäre an dieser Stelle ein differenzierter Blick auf die tatsächliche Bedarfssituation von Betroffenen in unserer Region.
Es wird also deutlich, dass auch 20 Jahre nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes, wir uns weiterhin sehr intensiv für betroffene Frauen einsetzen müssen, und zwar ohne Wenn und Aber.
Wir fordern Bund, Land und Landkreis auf, diese Arbeit finanziell so auszubauen und abzusichern, wie es die Istanbul-Konvention verlangt.
Das, was sich in den letzten 20 Jahren verändert hat, wollen wir mit Frauen, Kindern und interessierten Menschen feiern und laden Sie herzlich ein:
Picknick im Park
Freitag, 09.09.2022, 15.00–17.00 Uhr
Wasserspielplatz am Gaswerk in Bruchhausen-Vilsen
Wir bieten eine Info-Ecke zum Thema, einen Popcornstand und Kinderschminken. Alle bringen mit, was sie für ein Picknick benötigen: Decken, Geschirr, Getränke und Essen. Die Kinder können sich bei den vielen Wasserspielen vergnügen. Bitte Handtücher und evtl. Kinderbekleidung zum Wechseln mitbringen. Gemeinsam haben wir Zeit zum Austausch und Beisammensein.
Bei schlechtem Wetter muss diese Veranstaltung leider ausfallen.
Bei Rückfragen wenden sich bitte an:
Corinna Wiegmann, Tel.: 04252/ 391-116 oder Christine Schröder, Tel.: 04252/ 391-115, Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen im Rathaus der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.
V.i.S.d.P.: Christine Schröder, Tel.: 04252/391-115, christine.schroeder@bruchhausen-vilsen.de
Eine Kooperationsveranstaltung mit: