BISS

© complize, Quelle: www.photocase.com
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Wir bieten den Opfern Häuslicher Gewalt:

  • schnelle und unbürokratische Hilfe
  • zeitnahe Beratung und Unterstützung bei einem Platzverweis des (ehemaligen) Lebenspartners
  • Beratung bei Stalking
  • Informationen über rechtliche Möglichkeiten
  • Psychosoziale Beratung
  • Individuelle Sicherheitsplanung
  • Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen Häuslicher Gewalt
  • Zeitnahe, kurzfristige Beratung und Unterstützung
  • Begleitung zu Behörden und Ämtern
  • Krisenintervention
  • Vermittlung an andere Einrichtungen

Die Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und natürlich freiwillig

Wir arbeiten pro-aktiv, das heißt wir gestalten und organisieren die Kontaktaufnahme zum Opfer. Das vorrangige Ziel der BISS ist die Erhöhung der Sicherheit für die von Gewalt bedrohten und misshandelten Frauen und Kinder. Der Fokus der Interventionen liegt auf der Beendigung von Gewalt, nicht auf der Aufrechterhaltung oder Beendigung der Ehe oder Lebensgemeinschaft.

Wer schlägt, muss gehen!

Ein weiteres Ziel der BISS ist es, einen Beitrag zur Förderung des Prozesses gesellschaftlichen Umdenkens zu geben. Häusliche Gewalt ist seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes* ein Straftatbestand und nicht mehr eine Privatangelegenheit. Es gibt eine klare Rechtsgrundlage: „Wer schlägt, muss gehen!“

 *Genauer: das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie Regelungen zur Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung – GewSchG.

Das Gewaltschutzgesetz bietet folgende Möglichkeiten, sich vor weiterer Gewalt zu schützen:

1. Wegweisung des Täters durch die Polizei für die Dauer von 1 bis max. 14 Tagen.
Auf Ihren Antrag hin kann das Gericht Ihnen und Ihren Kindern die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zusprechen. Auch wenn Ihr Partner der Eigentümer oder Mieter ist.

2. Kontakt- und Näherungsverbot.
Das Gericht kann dem Täter verbieten:

  • die Wohnung zu betreten.
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie oder Ihre Kinder sich regelmäßig aufhalten, z.B. Arbeitsplatz, Schule oder Kindergarten.
  • Kontakt mit Ihnen aufzunehmen z.B. über Anrufe, Briefe, E-Mail, SMS

Weitere Informationen: www.wer-schlaegt-muss-gehen.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit der BISS

 

BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz

BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz

Ingrid Lauer-Busse


Postfach 1624
49346 Diepholz
Tel.: (05441) 591694
Fax: (05441) 591613
E-Mail: biss@frauenhaus-diepholz.de

Sprechzeiten:
montags und freitags, 9.30–11.00 Uhr im Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz.

Sprechzeiten sind nach Vereinbarung auch in der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Syke, Bremer Weg 2, möglich. Sie können gerne mit mir telefonisch einen Termin vereinbaren.

Während der Sprechzeiten können Sie auch ohne Termin vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich. Hinterlassen Sie einfach Namen und Telefonnummer. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.