Hilfe für Frauen

© Ariel da Silva Parreira, Quelle: www.sxc.hu
© Ariel da Silva Parreira, Quelle: www.sxc.hu

Unsere Hilfsangebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Frauen

Zunächst bietet sich eine Beratung in einer unserer Beratungsstellen an. Wenn ein Umzug ins Schutzhaus notwendig ist, werden behördliche Klärungen auf Wunsch von uns begleitet. Wir begleiten die Frauen und ihre Kinder grundsätzlich außerhalb des Hauses bei aktueller Angst vor weiteren Bedrohungen durch Ehemänner und Partner. Wir informieren die ortsansässige Polizeidienststelle vorsorglich bei begründeter absehbarer Gefahr oder Bedrohung.

Praktische Hilfen, wie z.B. die finanzielle Regelung und der Antrag auf Sorgerecht für die Kinder lassen die Frauen erst zur Ruhe kommen. Wir bieten den Frauen eine Rechtsberatung an. Rechtliche Konsequenzen aufgrund der Trennungssituation müssen geklärt werden, damit die Frauen eine realistische Zukunftsplanung erarbeiten können.

Die Dauer des Aufenthalts richtet sich grundsätzlich danach, wie lange eine Frau und ihre Kinder unsere Hilfe brauchen

Aus Sicherheitsgründen vermitteln wir auf Wunsch betroffene Frauen und ihre Kinder sofort oder später in andere Schutzeinrichtungen. Unser Haus bietet einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu sechs Monaten. In Einzelfällen kann der Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus gehen. Wir überlegen dann mit der Frau gemeinsam, was zu tun ist.

Wir bieten uns als Ansprechpartnerin für alle problematischen Entscheidungen an

Dabei kann es sich um die Rückkehr in die eheliche Gemeinschaft, die Gründung eines eigenen Haushaltes oder um eine andere individuelle Lösungsmöglichkeit handeln. Der hohe therapeutische Wert des Zusammenlebens ermutigen die von Gewalt betroffenen Frauen, einen Neuanfang zu wagen.

Unser Grundsatz ist Hilfe zur Selbsthilfe

  • Persönlichkeit stabilisieren
  • Selbstwertgefühl aufbauen
  • Selbständigkeit vergrößern
  • Entscheidungsfähigkeit  stärken
  • Orientierung und Starthilfe für einen Neuanfang geben

Vorgespräch

Frauen, die in einer Misshandlungssituation leben, aber noch unschlüssig sind über ihren weiteren Weg, haben die Gelegenheit zu einem Vorgespräch zu uns in die Schutzeinrichtung zu kommen. In einem persönlichen Gespräch können sie sich über das Leben im Schutzhaus und unsere Arbeitsweise an Ort und Stelle informieren. So können die Frauen angstfreier und angemessener über einen eventuellen Aufenthalt entscheiden.

Einzel- und Gruppenberatung orientieren sich an den Bedürfnissen der Frauen

Von Gewalt betroffene Frauen erleben es als Entlastung und Erleichterung, über ihre Misshandlungserfahrung sprechen zu können und nicht auf Vorurteile, Skepsis und Vorwürfe zu stoßen.

Verständnis, Entgegenkommen und angemessene Anteilnahme führen dazu, dass sie sich als eigenständige Personen erleben. Allmählich können sie wieder verlorenes Vertrauen aufbauen, sich selbst und Anderen gegenüber. Durch eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst und ihrer Situation lernen sie im Beratungsprozess Verständnis für ihr altes Verhalten in Konfliktsituationen zu entwickeln und Gefühle und Bedürfnisse zum Ausdruck bringen anstatt Vermeidungsstrategien zu entwickeln. Sie haben so die Möglichkeit, neue Wege zur Konfliktbewältigung zu erkennen und in der Lebensgemeinschaft Schutzhaus anzuwenden. Klare und realistische Vorstellungen über ihr zukünftiges Leben geben ihnen den Mut ein neues selbstbestimmtes Leben anzugehen.

Die Hausversammlung ist eine Verpflichtung für alle Bewohnerinnen

Sie ist notwendig, um die Selbstorganisation der Frauen, die Erledigungen der anfallenden Arbeiten und ein einigermaßen spannungsfreies Zusammenleben zu gewährleisten. Viele unterschiedliche Menschen leben auf engstem Raum zusammen. Ihre Bedürfnisse, Ansprüche und Marotten sind Inhalte der Hausversammlungen.

Die unfreiwillige Lebensgemeinschaft Schutzhaus kann während des Aufenthaltes als Übungsfeld, Kritik zu üben und Kritik auszuhalten, verstanden werden. Faire Auseinandersetzungen über die alltäglichen Dinge im Leben für jede Frau zufriedenstellend zu klären, ist Ziel dieser Versammlung. Wir verstehen die Hausversammlung, obwohl sie eine Pflichtveranstaltung ist, auch als ein Angebot der Hilfe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufenthalt im Frauenhaus