Frauen- und Kinderschutzhaus

Eingangsbereich

Unser Haus bietet Frauen und Kindern Schutz vor weiteren Misshandlungen

Betroffene von Häuslicher Gewalt können in einer angstfreien Atmosphäre zur Ruhe kommen, um mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Das Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz ist eine von ca. 42 Schutzeinrichtungen in Niedersachsen.

Unser Haus ist sicher

Sicherheitsmaßnahmen wie Kameraüberwachung, Bewegungsmelder, Gegensprechanlage, personalisierte Zugänge zu den Räumen, von außen verschlossene Eingangstüren und Zwischentüren und insbesondere ein sehr guter Kontakt zur Polizeiinspektion Diepholz gewährleisten den Schutz der Frauen und ihrer Kinder. Es besteht eine Schweigepflicht für alle über sämtliche Interna des Hauses, um die Anonymität der Bewohnerinnen zu gewährleisten.

Zwei Frauen mit ihren Kindern teilen sich eine Wohneinheit

Eine Frau bewohnt mit ihren Kindern ein Zimmer und teilt sich Küche, Bad und WC mit einer anderen Frau und ihren Kindern. Die Apartments sind für die anderen Bewohnerinnen nicht zugänglich. Wir haben insgesamt fünf Apartments. Neun Frauen mit max. 16 Kindern können aufgenommen werden. Zusätzlich stehen den Frauen und Kindern ein Gemeinschaftsraum mit angeschlossenem Spielbereich zur Verfügung. Eine gute Beaufsichtigung der Kinder kann somit gewährleistet sein. Ein Hausaufgabenzimmer kann genutzt werden, wenn eine Mitarbeiterin anwesend ist.

Barrierefreies Wohnen

Nutzt eine Frau einen Rollstuhl oder benötigt aufgrund körperlicher Einschränkungen mehr Platz, so kann das barrierefreie ausgebaute Apartment im Erdgeschoss bezogen werden. Die Wohneinheit besteht aus einem Zimmer mit Küche, Bad und WC. Die Möbel sind hindernisfrei eingebaut und sind von der Höhe her auf eine Frau mit Rollstuhlnutzung eingestellt.

Die Außen- und Zwischentüren sind Rollstuhl gerecht ausgebaut und öffnen, bzw. schließen elektronisch.

Innenansichten unseres Hauses (Mai 2021)

Besonderheiten

Unser Dienstwagen kann für Fahrten zu Behörden und Ausflüge mit den Frauen und Kindern benutzt werden. Die Bewohnerinnen erhalten einen personalisierten Schlüssel für das Apartment. Eine pädagogische Besonderheit ist die Besuchsreglung während der hauptamtlichen Bürozeiten (Mo.–Fr., 08.00–18.00 Uhr). Die Besuchstermine müssen mit den Mitarbeiterinnen abgesprochen sein. Wir wollen die Fortführung der gewünschten Kontakte in dieser schwierigen Lebensphase unterstützen.

Wer wird aufgenommen?

Wir nehmen von psychischer und/oder physischer Gewalt betroffene, volljährige Frauen mit und ohne Kinder auf. Die Aufnahme erfolgt nicht über Dritte. Die Betroffene muss persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Behörden, Privatpersonen, Ärzte usw. können natürlich behilflich sein. Betroffene Frauen müssen den Weg zu uns mit unserer Hilfe organisieren, wir dürfen sie nicht abholen. Die Einhaltung der Hausordnung ist ein weiteres Kriterium für eine Aufnahme.

Wer wird nicht aufgenommen?

Nicht aufgenommen werden Nichtsesshafte, Prostituierte, alkohol- und drogenabhängige Frauen und psychisch Kranke. Hier ist ein Vorgespräch erforderlich. Wir sind bei der Suche nach adäquaten Hilfsangeboten gerne behilflich.

Was sollte man mitbringen?

Wenn Sie Ihren Einzug in das Frauen- und Kinderschutzhaus vorbereiten, wäre es von Vorteil für Ihre weitere Lebensplanung, diese Dinge mitzunehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass für sie und ggf. die Kinder
  • Krankenscheine oder Karte, evtl. Impfpässe
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunden
  • Mietvertrag
  • Lohnsteuerkarte
  • Rentenversicherungs-Unterlagen
  • Ärztliche Atteste
  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
  • EC- oder Bankkarte
  • Kindergeldnummer
  • Sorgerechtsbescheide
  • Verdienstnachweis des Ehemannes
  • Lebensversicherungen, Sparbücher
  • Schulsachen
  • Spielzeug
  • Lieblingskleidung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufenthalt im Frauenhaus

Bilder unseres Hauses (April 2021)

Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz

Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz

Doris Wieferich, Leitung und Koordination der Einrichtungen des Netzwerkes gegen Häusliche Gewalt im Landkreis Diepholz e.V.

Doris Wieferich
Postfach 1624
49346 Diepholz
Tel.: (05441) 1373
Fax: (05441) 591613
E-Mail: mail@frauenhaus-diepholz.de

Sprechzeiten: Montag–Freitag, 08.00–18.00 Uhr
Aufnahme rund um die Uhr