FAQ BISS

Foto: Thomas Kohler, Lizenz: CC BY-SA 2.0
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Häufig gestellte Fragen zur BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz

Nach einem polizeilichen Einsatz wegen Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz bekommt die BISS automatisch einen Bericht gefaxt. Die Mitarbeiterin der BISS, Ingrid Lauer-Busse, nimmt dann Kontakt zu der betroffenen Person auf, um Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Kann ich auch bei Ihnen vorbeikommen?

Ja, diese Möglichkeit empfehlen wir Ihnen. In der Regel findet der erste Kontakt telefonisch bzw. schriftlich statt. Ich stehe Ihnen aber auch in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung, zu dem wir uns treffen können. Wir befürworten das persönliche Gespräch. So können wir Ihre problematische Situation angemessener besprechen. Es besteht die Möglichkeit, einen Termin in dem Büro im Frauen- und Kinderschutzhaus zu verabreden oder in den Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowohl in Diepholz als auch in Syke. Wir finden auf jeden Fall einen Raum und Ort, um ein persönliches Gespräch zu führen.

Wo kann ich eine Schutzanordnung veranlassen?

Um eine Schutzanordnung bzw. Wohnungsüberlassung zu beantragen, können Sie sich entweder direkt an die Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichtes oder an eine/n Rechtsanwalt/in wenden.

Welches Amtsgericht ist für mich zuständig?

Je nachdem, wo Ihr Wohnsitz ist. Im Nordkreis wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Syke, im Südkreis ist das Amtsgericht Diepholz und im Sulinger Land das Amtsgericht Sulingen für Sie zuständig.

Was muss ich zum Amtsgericht mitnehmen?

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Amtsgericht mitnehmen:

  • Eine schriftliche Auflistung der einzelnen Vorfälle unter Angabe der genauen Zeit
  • Wenn vorhanden, ärztliche Atteste über die erlittenen Verletzungen
  • Tagebuchnummer/Aktenzeichen der Polizeidienststelle, die die Anzeige entgegengenommen hat
  • Beweismittel, z.B. Drohbriefe; im Fall von beleidigenden oder drohenden SMS oder E-Mails eine schriftliche Darstellung der Inhalte
  • den Personalausweis

Weiterhin sind folgende Informationen für die Auftragsaufnahme hilfreich bzw. erforderlich:

  • der vollständige Name des Gegners und seine genaue Anschrift
  • soweit die Polizei einen Platzverweis ausgesprochen hat, wann läuft dieser aus?
  • Ist bekannt, ob der Täter vorbestraft ist?
  • Ist bekannt, ob der Täter alkoholabhängig, drogenabhängig oder psychisch auffällig ist?
  • Gibt es Informationen über vorherige Ermittlungsverfahren?

Können Sie mich auch zum Gericht begleiten?

Ja, ich kann Sie zum Amtsgericht begleiten und bei der Antragstellung unterstützen.

Arbeiten Sie mit der Polizei zusammen?

Ich bekomme einen Bericht über den Einsatz bei Häuslicher Gewalt von der jeweiligen Polizeistation/Kommissariat gefaxt. Meine Aufgabe besteht dann darin, Kontakt zu der betroffenen Person aufzunehmen, um Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Muss ich Ihnen Auskunft geben?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Ich kann Ihnen meine Unterstützung anbieten, Sie können jedoch selber entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten.

Hat mein Mann ein Recht auf Umgang mit meinen Kindern während der Zeit der Wegweisung aus der Wohnung und des Näherungsverbots?

Grundsätzlich besteht ein Recht desjenigen, bei dem das Kind nicht lebt, auf Umgang mit dem Kind und auch das Kind hat ein Recht auf Umgang. Mit Umgang ist meist das Recht auf Besuchskontakte gemeint. Es können zum Wohl des Kindes aber auch andere Formen des Umgangs (telefonisch, schriftlich) während dieser Zeitspanne angeordnet werden. Die jeweilige Situation ist dann Gegenstand meiner Beratung. Wenn Sie sich als Eltern nicht einigen können, kann das Gericht über diese Frage entscheiden. Das Kindeswohl ist ein entscheidendes Kriterium für die Ausgestaltung des Umgangsrechts. Das Gericht kann auch entscheiden, ob zunächst ein begleiteter Umgang stattfinden soll.

Wer hilft mir nach Ablauf der Wegweisung durch die Polizei oder meiner Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz? Ich glaube, dass ich weitere Hilfe und Unterstützung brauche.

Die Biss arbeitet in einem Netzwerk gegen Häusliche Gewalt. Ich kann Sie an die Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, die ihren Sitz in Syke, Diepholz und Sulingen haben, vermitteln. Wenn Sie nicht mehr Zuhause wohnen möchten, können wir auch einen Kontakt zum Frauenhaus organisieren. Wir sind alle Kolleginnen und wir werden Sie auf Wunsch weiterhin beraten.

Haben Sie weitere Fragen? Ich helfe Ihnen gern

 

BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz

BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz

Ingrid Lauer-Busse


Postfach 1624
49346 Diepholz
Tel.: (05441) 591694
Fax: (05441) 591613
E-Mail: biss@frauenhaus-diepholz.de

Sprechzeiten:
montags und freitags, 9.30–11.00 Uhr im Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz.

Sprechzeiten sind nach Vereinbarung auch in der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Syke, Bremer Weg 2, möglich. Sie können gerne mit mir telefonisch einen Termin vereinbaren.

Während der Sprechzeiten können Sie auch ohne Termin vorbeikommen. Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich. Hinterlassen Sie einfach Namen und Telefonnummer. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.