FAQ Frauenhaus

Foto: Ernst Vikne, Lizenz: CC BY-SA 2.0
Foto: Ernst Vikne, Lizenz: CC BY-SA 2.0

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufenthalt im Frauenhaus

1.) Ich möchte ins Frauenhaus gehen. Was muss ich beachten?
2.) Wie sieht das Leben im Frauenhaus aus?
3.) Was ist mit den Kindern?

1.) Ich möchte ins Frauenhaus gehen. Was muss ich beachten?

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Wenn Sie ein Opfer Häuslicher Gewalt sind, können Sie auf unterschiedliche Weise ins Frauenhaus gelangen:

  • Rufen Sie uns während unserer Dienstzeit an (montags–freitags, 08.00–18.00 Uhr), vereinbaren Sie ein Vorgespräch oder schildern Sie uns direkt ihre Situation. Wenn ein entsprechender Platz für Sie und Ihre Kinder frei sein sollte, können Sie eventuell sofort zu uns kommen.
  • Wenn Sie einen akuten Notfall erlebt haben, können Sie über unsere Telefonnummer auch rund um die Uhr an die Rettungsleitstelle und unsere Telefonbereitschaft vermittelt werden. Hier ist bekannt, ob ein Zimmer für Sie frei ist. Danach können Sie zu uns kommen, auch in der Nacht.
  • Sollten Sie bereits die Polizei gerufen haben, so können Sie auch von ihr zu uns gebracht werden. Vorab ist immer zu klären, ob wir einen freien Platz haben. Die Polizei hilft dabei.Wenn Sie nicht aus dem Landkreis Diepholz kommen, versuchen Sie bitte zunächst, das für Sie zuständige Frauenhaus anzurufen. In der Regel verfügt jeder Landkreis bzw. die Stadt, in der Sie leben, über eine oder mehrere Schutzeinrichtungen. Sollte es dort keinen freien Platz geben oder benötigen Sie aus Sicherheitsgründen eine größere Distanz zu Ihrem Wohnsitz, dann können Sie auch bei uns nachfragen.

Kann ich meine Kinder mitbringen?

Natürlich können Sie Ihre Kinder ins Frauenhaus mitbringen. Dabei müssen Sie Folgendes beachten:

  • Alle Mädchen werden aufgenommen
  • Jungs nehmen wir in der Regel bis zum 14. Lebensjahr auf.
  • Volljährige Töchter beziehen ein eigenes Zimmer und werden eigenständig als Hilfe suchende Frau geführt.

Was sollte ich alles mitbringen?

Wenn möglich, bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Bargeld
  • Kleidung
  • Personalausweis/Reisepass/Passport
  • Aufenthaltsgenehmigung/Fiktionsbescheinigung/Duldung
  • Geburtsurkunde/n Kinder
  • Mutterpass und Vorsorgeheft der Kinder
  • Impfausweise
  • Krankenkassenkarte (auch für die Kinder)
  • Scheckkarte Ihres Bankinstituts
  • Wertsachen
  • Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen
  • Schulsachen der Kinder
  • Lieblingskuscheltier
  • Evtl. Lebensmittel
  • Handy
  • Andere Unterlagen wie z.B. Arge-, Renten- Einkommensbescheinigungen, Haus- oder Mietverträge

Kann ich meinen Laptop mitbringen?

Ja – Sie können Ihren Laptop mitbringen. Im Frauenhaus ist ein WLAN-Gastzugang für die Bewohnerinnen eingerichtet. Zusätzlich kann in der hauptamtlichen Bürozeit ein hauseigener Laptop genutzt werden.

Wenn ich Hals über Kopf von zu Hause flüchten muss, kann ich dann auch aufgenommen werden?

Auch wenn Sie keine Möglichkeit haben, Bekleidung oder Unterlagen mitzubringen, können Sie und Ihre Kinder selbstverständlich bei uns aufgenommen werden. Wir können Ihre Persönliche Habe – gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit der Polizei – später aus Ihrer Wohnung holen. Bekleidung für Kinder und Frauen haben wir vor Ort, Notlebensmittel, Hygieneartikel und Pflegezubehör sowie Windeln und Kinderwagen sind fürs Erste vorhanden. Wir regeln mit Ihnen zusammen Ihre persönliche und finanzielle Situation.

Ich habe zurzeit schwere Depressionen. Kann ich trotzdem ins Frauenhaus kommen?

Bitte klären Sie in diesem Fall zuerst mit Ihrem Arzt ab, ob Sie in dieser problematischen Situation in der Lage sind, selbständig für sich selbst und Ihre Kinder zu sorgen. Wir unterstützen Sie nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, wir helfen da, wo Sie unsere Unterstützung brauchen. Sie sollten folgendes bedenken:

  • Unser Haus arbeitet in Selbstorganisation. Das heißt, Sie kaufen selbst ein und regeln Ihren Alltag möglichst eigenständig.
  • Sie wohnen in einer Hausgemeinschaft mit anderen Frauen und Kindern, die teilweise schwer traumatisiert und kaum belastbar sind.
  • Frauen mit Suizidgedanken können wir nicht aufnehmen, da unsere Mitarbeiterinnen weder über Nacht noch an Wochenenden oder Feiertagen im Haus sind.

Ich möchte nicht, dass mein Auto vor dem Frauenhaus geparkt wird. Was kann ich tun?

Klären Sie das gerne vor Einzug in das Frauenhaus mit uns ab.

Aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen, nutze ich einen Rollstuhl, Rollator oder ähnliches. Ist das Frauen- und Kinderschutzhaus entsprechend ausgestattet?

  • Der Zugang zum Haus ist barrierefrei.
  • Im Erdgeschoss haben wir ein Appartement mit Küche, Bad und WC, das behindertengerecht ausgestattet ist. Sprechen Sie gerne mit uns ab, ob ein Aufenthalt für Sie in Frage kommen kann.

2.) Wie sieht das Leben im Frauenhaus aus?

  • Eine Frau bewohnt mit ihren Kindern ein Zimmer und teilt sich Küche, Bad/WC mit einer anderen Frau und ihren Kindern.
  • Die Appartements sind möbliert und für die anderen Bewohnerinnen des Hauses nicht zugänglich.
  • Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden zur Verfügung gestellt.
  • Die Fenster haben Sichtschutz und Rollläden.

Welche Räumlichkeiten stehen mir zur Verfügung?

  • Sie haben ein eigenes Zimmer und teilen sich eine Wohneinheit mit einer anderen Frau und ihren Kindern. In dieser Wohneinheit befinden sich eine gemeinsame Küche und ein Bad mit WC.
  • Ein Gemeinschaftsraum mit gemütlichen Sitzgelegenheiten, einem Spielbereich für die Kinder und einem Fernseher stehen allen Bewohnerinnen und Kindern zur Verfügung.
  • Die Schulkinder können den Hausaufgabenraum nutzen, wenn eine Mitarbeiterin anwesend ist.
  • Das Haus verfügt über eine große Terrasse, auf der die Bewohnerinnen sich mit ihren Kindern aufhalten und spielen können. Es gibt außerdem eine Rasenfläche mit Spielgeräten wie Schaukeln und einen Sandkasten für die Kinder.
  • Im Erdgeschoss befindet sich ein Besucherraum. Nach Absprache mit den Mitarbeiterinnen kann dieser genutzt werden.


Habe ich ein eigenes Bad?

  • In jedem Appartement befindet sich ein Badezimmer mit Dusche und WC.
  • Im Erdgeschoss steht einer Bewohnerin im barrierefreien Zimmer eine eigene Küche und ein eigenes Bad zur Verfügung.

Wie läuft das mit dem Kochen, Putzen und Einkaufen?

  • Jede Bewohnerin sorgt für sich und ihre Kinder selbst. Das heißt, sie geht einkaufen, bereitet die Mahlzeiten zu, wäscht ab, räumt auf und wäscht ihre Wäsche. Unsere Küchen sind komplett ausgestattet mit allen Elektrogeräten, Schränken, Töpfen und Geschirr. Ein Geschirrspüler ist nicht vorhanden. Sie besorgen sich Spül- und Waschmittel selbst.
  • Die gemeinschaftlich genutzten Räume im Appartement werden in Absprache mit der jeweiligen Bewohnerin selbst geputzt.
  • Der Gemeinschaftsraum wird von allen Bewohnerinnen in Ordnung gehalten. Die Frauen und Mütter sprechen sich untereinander ab, zu welchen Zeiten sie das TV-Gerät nutzen möchten.

Wie ist das mit dem Wäsche waschen?

Waschmaschine und Trockner stehen im Erdgeschoss und können mittels Waschmarken, die sie bei den Mitarbeiterinnen günstig erwerben können, genutzt werden. Leinen und Wäscheständer sind in den Sommermonaten ausreichend vorhanden. Die Wäsche darf nicht im Gebäude getrocknet werden.

Wie ist das miteinander Leben mit den anderen Frauen?

  • In der 1. Etage können 4 Frauen mit mehreren Kindern wohnen. In der 2. Etage können 4 Frauen mit Kindern wohnen. Im Erdgeschoss haben wir ein behindertengerechtes Zimmer für eine Frau mit max. 1 Kind.
  • Im gesamten Haus rauchen wir nicht. Auf der Außenterrasse haben die Bewohnerinnen die Möglichkeit zu rauchen. Viele Frauen treffen sich abends vor dem Fernseher im Aufenthaltsraum. Die Zimmer sind allesamt gemütlich, praktisch und modern eingerichtet.
  • Einmal pro Woche nimmt jede volljährige Bewohnerin an unserer Hausversammlung teil. Hier werden alle relevanten Themen erörtert: was fehlt im Haus, was brauchen die Frauen und Kinder, gibt es Probleme in der Hausgemeinschaft, Wünsche, Anregungen und Kritik. Ansonsten bieten wir jungen Frauen von 18 bis 25 Jahren noch die Junge-Frauen-Gruppe an, ebenfalls eine Pflichtveranstaltung, das heißt, die Teilnahme ist wie bei der Hausversammlung verpflichtend. Am Montag besucht eine Mitarbeiterin die Frauen in den Appartements. Dann werden ihre Bedürfnisse und die der Kinder, Termine und Anregungen besprochen und insbesondere das weitere Vorgehen des Aufenthaltes geplant. Was steht in dieser Woche an und wo wird Unterstützung benötigt. Das kann im Einzelgespräch oder in der Gruppe stattfinden. In regelmäßigen Abständen organisieren Mitarbeiterinnen zusammen mit den Frauen Freizeitaktivitäten wie gemeinsames Kochen, Ausflüge oder andere Aktionen.
  • Den Alltag gestalten die Frauen mit ihren Kindern selbst. Je nach Bedarf unterstützen wir bei Behördengängen (Jobcenter, Jugendamt, …), bei rechtlich einzuleitenden Schritten oder medizinischer Versorgung. Wir helfen bei der Wohnungssuche und arbeiten eng mit anderen Institutionen zusammen. Wir begleiten Sie zu der neuen Schule mit Ihren Kindern oder helfen dabei, einen Kindergartenplatz zu finden.
  • Im Frauenhaus hat jede Frau Probleme und Fragen, die es zu bewältigen gibt. Viele Frauen helfen sich gegenseitig und untereinander, um sich in der neuen Situation zurecht zu finden.
  • In unserem Haus wohnen Frauen mit unterschiedlichen Nationalitäten. Viele Frauen sprechen die deutsche Sprache noch etwas holprig und manchmal ist eine Verständigung nur in einer anderen Sprache möglich. Unsere Mitarbeiterinnen können englisch und französisch sprechen, für andere Sprachen vermitteln wir gegebenenfalls einen Dolmetscher.
  • Gemeinsam feiern wir im Haus verschiedene Feste, wie zum Beispiel den Internationalen Frauentag, Ostern, ein Sommer- oder Herbstfest, Nikolaus und Weihnachten. Wir unternehmen mit den Kindern Fahrten in einen Zoo oder Erlebnispark in der Nähe, bieten Hausaufgabenhilfe und Spielzeiten an.

Kann ich im Frauenhaus auch Besuche empfangen?

Ja, können Sie. Eltern, Geschwister und Freundinnen dürfen Sie in Absprache während der Dienstzeiten im Besucherraum im Erdgeschoss empfangen.

  • BetreuerInnen oder andere Personen aus Helfenden Berufen (zum Beispiel Sozialarbeiter, Berufsbetreuer, Familienhelfer, Berufsbegleiter) dürfen – auch wenn es Männer sind – das Haus betreten und mit Ihnen im Besucherraum sprechen.
  • Die einzige Person, der wir den Zutritt in Ihr Appartement gestatten, ist die Familienhebamme, die wir Ihnen gern vermitteln, wenn Sie ein Baby zu versorgen haben und Unterstützung wünschen.

Kann ich das Haus verlassen, wann ich will?

  • Die Mitarbeiterinnen sind zu den Bürozeiten ständig im Haus. Bei Bedarf können Sie mit Ihren Kindern das Haus verlassen oder wieder eingelassen werden.
  • Wenn Sie in unser Haus einziehen, erhalten Sie einen personalisierten Transponder, um das Schutzhaus selbständig betreten und verlassen zu können. Hier ist unsere Hausordnung zu beachten.

Bin ich im Frauenhaus sicher?

  • Unser Schutzhaus ist sehr gut gesichert. Fremden Personen ist es nicht möglich, ohne unser Zutun ins Hausinnere zu gelangen. Die Türen und Fenster sind gesichert, wir haben eine Gegensprechanlage, hohe Zäune und Kameraüberwachung.
  • Unser Haus wird bei Bedarf von der örtlichen Polizei besonders in den Blick genommen.

Wie kann ich mich gesetzlich vor den Übergriffen meines Ehemannes bzw. des Täters schützen?

  • Sie können bereits während eines Polizeieinsatzes bei Ihnen Zuhause wegen Häuslicher Gewalt eine vorübergehende Wegweisung des Partners/Ehemannes/Täters verlangen.
  • Im Haus können Sie mit rechtlicher Unterstützung ein Näherungsverbot beantragen, so dass der Täter Ihnen und Ihren Kindern nicht zu nahe kommen darf.
  • Zu den Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz können wir Ihnen die BISS-Beratung in unserem Hause anbieten.

Kann ich verhindern, dass andere von meinem Aufenthalt im Frauenhaus erfahren?

  • Vor Ort müssen Sie sich bei der Meldestelle im Rathaus anmelden. Gleichzeitig können Sie beantragen, dass über Ihre Adresse und Ihren Aufenthalt Stillschweigen bewahrt wird. Es wird dann keine Auskunft über ihre derzeitige Wohnanschrift erteilt.
  • Die postalische Adresse unseres Hauses läuft über ein Postfach.
  • Bei Sorgerechtsverhandlungen kann es in der Regel nicht verhindert werden, dass Ihr Aufenthaltsort Diepholz bekannt wird, da es sich um eine Familiengerichtssache handelt. Am besten ist es, wenn Sie über Ihren Rechtsbeistand kommunizieren – auf die Weise können Sie Ihren Standort geheim halten.
  • Alle Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen sind angehalten über die hausinternen Geschichten und Vorkommnisse Stillschweigen zu bewahren. Sie unterliegen der Schweigepflicht.

Bekomme ich genügend Unterstützung bei Behördengängen und bei der Suche nach
einer neuen Wohnung?

Wir unterstützen Sie in dem Maße, wie Sie es benötigen. Dabei helfen Ihnen natürlich auch andere Institutionen, mit denen wir zusammen arbeiten.

Wie kann ich den Frauenhausaufenthalt finanzieren?

  • In der Vereinbarung mit dem Landkreis Diepholz und dem Jobcenter haben wir eine Kostenregelung getroffen, die von jeder Frau entsprechend ihrer finanziellen Situation getragen werden kann.
  • Berufstätige Frauen gelten als Selbstzahlerinnen.
  • Familien, die von ALG II, Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen leben, können die Raumnutzungskosten über das Jobcenter an uns abtreten.
  • Ein Aufenthalt in unserem Frauenhaus scheitert nicht am Geld!

3.) Was ist mit den Kindern?

Gibt es eine Kinderbetreuung?

  • Im Diepholzer Frauenhaus ist eine Mitarbeiterin im Kinder- und Jugendbereich beschäftigt. Diese Mitarbeiterin kümmert sich in Absprache mit Ihnen zeitweise um Ihre Kinder, berät Sie oder vermittelt Sie an erzieherische Hilfen. Es gibt Spielangebote und Kinderbetreuung während der Pflichtveranstaltungen.
  • Eine ständige Kinderbetreuung besteht nicht.

Wird mir mit einem Säugling geholfen?

  • Unser Haus ist auf die Aufnahme und die Bedürfnisse von Frauen mit Säuglingen eingerichtet. In unseren Zimmern haben wir Babybetten. Die Betten sind mit Schutzeinlagen versehen. Für die Notfallaufnahme haben wir immer ein Gläschen parat, ebenso Fläschchen und Milch- oder Breinahrung sowie Windeln in allen Größen vorrätig. Bei den fehlenden Dingen wird jede Mutter unterstützt.
  • Wir arbeiten schon lange mit den Familienhebammen des Landkreises zusammen. Diese Kooperation klappt hervorragend und wird von vielen Müttern gern genutzt.
  • In Diepholz gibt es ein Krankenhaus, in Vechta eine Kinderklinik. Einen Kinderarzt haben wir ebenfalls vor Ort.

Ich habe ein Kind mit einer Behinderung. Gibt es vor Ort Einrichtungen für Menschen
mit Behinderungen?

  • In Diepholz haben wir Frühe Hilfen, einen Heilpädagogischen Kindergarten, eine Tagesbildungsstätte und eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Es gibt zahlreiche Angebote für Menschen mit Behinderungen vor Ort.
  • Das Erdgeschoss im Haus ist barrierefrei. Bitte klären Sie vorab mit uns, ob eine Aufnahme bei uns in Frage kommen kann.

Gibt es die Möglichkeit, dass mein Kind in den Kindergarten geht?

Grundsätzlich ja. Natürlich müsste zunächst geklärt werden, ob es einen freien Platz für Ihr Kind gibt. Auch wenn Ihr Aufenthalt bei uns vorhersehbar nur kurz befristet wäre, weil Sie zum Beispiel auf einen Therapieplatz oder die Aufnahme in eine Mutter-Kind-Einrichtung warten, wäre die Suche nach einem Kindergartenplatz nicht sinnvoll. In allen anderen Fällen sind wir gern behilflich bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind.

Geht mein Kind während meines Frauenhausaufenthaltes weiter in die Schule? Wird es dort hingebracht?

  • Da in Deutschland die allgemeine Schulpflicht besteht, wird Ihr Kind auch während seines Aufenthaltes in Diepholz die Schule besuchen. Vor Ort sind alle Schulformen im Angebot: Regel- und Förderschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen. Zu allen Schulen besteht ein guter Kontakt und sie sind sensibilisiert für unsere Einrichtung. Es erwartet Sie also Verständnis für Ihre Situation.
  • Wir begleiten Sie, wenn Sie es wünschen, zum ersten Schultag und unterstützen Sie bei der Beschaffung des notwendigen Materials. Die alltäglichen Schulbesuche begleiten Sie dann selbst bzw. zeigen Ihren älteren Kindern, wie sie sicher und eigenständig die Schule besuchen können.

Gibt es Computer für die älteren Kinder?

Den älteren Kindern können wir während der Bürozeit ein Laptop zur Verfügung stellen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern

Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz

Frauen- und Kinderschutzhaus Diepholz

Doris Wieferich, Leitung und Koordination der Einrichtungen des Netzwerkes gegen Häusliche Gewalt im Landkreis Diepholz e.V.

Doris Wieferich
Postfach 1624
49346 Diepholz
Tel.: (05441) 1373
Fax: (05441) 591613
E-Mail: mail@frauenhaus-diepholz.de

Sprechzeiten: Montag–Freitag, 08.00–18.00 Uhr
Aufnahme rund um die Uhr