Ein
Leben ohne Gewalt – eine unterstützenswerte
Sache
Den
Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder Landkreis
Diepholz e.V. gibt es seit Januar 1986. Als Mitglied des
Arbeitskreises Niedersächsischer Frauen- und Kinderschutzhäuser
e.V. ist er als mildtätig anerkannt.
Er ist Trägerverein
von Einrichtungen zur Hilfe und zum Schutz misshandelter
Frauen und Kinder. Dazu gehören:
das Frauen- und Kinderschutzhaus
in Diepholz
(seit Dezember 1986)
die Beratungsstellen
für Frauen und Mädchen
in Diepholz (seit 1990), Syke (seit 1991) und Sulingen (seit
2009)
die BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher
Gewalt (seit 2006)
die Onlineberatung für Kinder und Jugendliche (seit 2009)
Mit Ihrer Spende helfen Sie dem Verein, die Arbeit im Frauen-
und Kinderschutzhaus und in den Beratungsstellen für
Frauen und Mädchen im Interesse der betroffenen Frauen
und Kinder zu gestalten.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit
steht die Aufarbeitung der körperlichen
und der seelischen Gewalterfahrungen. Oft werden diese jahrelang
ertragen und können nur mit Hilfe unserer Einrichtungen
durchbrochen werden. Die Frauen und Kinder bekommen mit
unserer Hilfestellung die Chance neue Lebensperspektiven
zu entwickeln.
Vorrangig kommt Ihre Spende den Frauen und Kindern
zugute, die im Schutzhaus wohnen
Das hilft den Betroffenen, sich den Aufenthalt dort angenehmer
zu gestalten. Das gilt vor allem für die Kinder, die
das Erlebte meist nur schwer aufarbeiten können. Zum
Beispiel kann damit ein Ausflug finanziert werden, der sie
kurze Zeit vergessen lässt, was sie ertragen mussten.
Geld- und Sachspenden von Privatpersonen und Verbänden,
sowie Bußgelder sind immer eine hilfreiche Ergänzung.
Der Verein ist vom Finanzamt als mildtätig anerkannt
und kann von daher Spendenquittungen ausstellen.
Diese Zuwendungsbescheinigung, die Sie für Ihre eingegangene
Spende erhalten, berechtigt Sie dazu, die Spende von Ihrer
Steuer abzusetzen. Dafür vermerken Sie bitte Ihre Anschrift
auf der Überweisung.
Tipp:
Wenn Sie zu schnell gefahren sind oder vielleicht falsch geparkt
haben, ist es möglich, das Bußgeld unserem Verein
zukommen zu lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie bei
der für Sie zuständigen Polizeidienststelle.