Das
Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" findet aufgrund
der besonderen Situation wenig Anwendung.
Alle formellen Angelegenheiten werden mit Hilfe der Mitarbeiterinnen
geregelt. Der Kontakt zu allen Behörden, zu Ärzten,
Schulen usw. wird bei Notwendigkeit von uns begleitet.
Ein besonderes Augenmerk in der Arbeit ist bei Bedarf die
Zusammenarbeit mit Pro Asyl und dem Ordnungsamt des Landkreises,
um aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären. Das ist notwendig,
um die betroffene Frau nach ihrem ohnehin schon langen Leidensweg
zur Ruhe kommen zu lassen.