Das
Hilfsangebot und die Beratungsarbeit orientiert sich an den
Problemen der einzelnen Frau
Durch den Umzug ins Schutzhaus werden individuell unterschiedliche
behördliche Klärungen notwendig, die von uns auf
Wunsch begleitet werden. Wir begleiten die Frauen und ihre
Kinder grundsätzlich außerhalb des Hauses bei aktueller
Angst vor weiteren Bedrohungen durch Ehemänner und Partner.
Wir informieren die ortsansässige Polizeidienststelle
vorsorglich bei begründeter absehbarer Gefahr oder Bedrohung
der Frauen.
Praktische Hilfen, wie z.B. die finanzielle Regelung und
der Antrag auf Sorgerecht für die Kinder lassen die Frauen
erst zur Ruhe kommen. Wir bieten den Frauen eine Rechtsberatung
an. Rechtliche Konsequenzen aufgrund der Trennungssituation
müssen geklärt werden, damit die Frau eine realistische
Zukunftsplanung erarbeiten kann.
Die von Gewalt betroffene Frau kann auch ohne
Geld zu uns kommen
Aus Sicherheitsgründen vermitteln wir auf Wunsch betroffene
Frauen und ihre Kinder sofort oder später in andere Schutzeinrichtungen.
Unser Haus bietet einen vorübergehenden Aufenthalt. Die
Dauer richtet sich danach, wie lange eine Frau und ihre Kinder
unsere Hilfe braucht.
Wir bieten uns als Ansprechpartnerin für
alle problematischen Entscheidungen an
Dabei kann es sich um die Rückkehr in die eheliche Gemeinschaft,
die Gründung eines eigenen Hausstandes oder um eine andere
individuelle Lösungsmöglichkeit handeln. Der hohe
therapeutische Wert des Zusammenlebens ermutigt die von Gewalt
betroffene Frau, einen Neuanfang zu wagen.
Mit dem Grundsatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, versuchen
wir, Persönlichkeit zu stabilisieren, das Selbstwertgefühl
aufzubauen, die Selbständigkeit zu vergrößern
und die Entscheidungsfähigkeit zu stärken. Wir bieten
Orientierungs- bzw. Starthilfe für einen Neuanfang an.