Angebote der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)
Wir bieten den Opfern häuslicher Gewalt:
schnelle und unbürokratische Hilfe
zeitnahe Beratung und Unterstützung bei einem Platzverweis des (ehemaligen) Lebenspartners
Beratung bei Stalking
Informationen über rechtliche Möglichkeiten
Psychosoziale Beratung
Individuelle Sicherheitsplanung
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen häuslicher Gewalt
Zeitnahe , kurzfristige Beratung und Unterstützung
Begleitung zu Behörden und Ämtern
Krisenintervention
Vermittlung an andere Einrichtungen
Wir arbeiten pro-aktiv, das heißt wir gestalten und organisieren die Kontaktaufnahme zum Opfer. Die Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und natürlich freiwillig.
Das vorrangige Ziel der BISS ist es, die Sicherheit für die von Gewalt bedrohten und misshandelten Frauen und Kinder zu erhöhen. Der Fokus der Interventionen liegt auf der Beendigung von Gewalt, nicht auf der Aufrechterhaltung oder Beendigung der Ehe oder Lebensgemeinschaft.
Weiteres Ziel der BISS ist es, einen Beitrag zur Förderung des Prozesses gesellschaftlichen Umdenkens zu geben. Häusliche Gewalt ist seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ein Straftatbestand und nicht mehr eine Privatangelegenheit.
Das
am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz* schafft
eine klare Rechtsgrundlage: „Wer schlägt, muss
gehen!“.
*Genauer: das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung – GewSchG.