BISS - Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt im Landkreis Diepholz  
Entstehung Angebote Büro

» Startseite
» Hilfe konkret
» Das Schutzhaus
» Das Team
» Kinder & Jugendliche
» Mädchen
» Migrantinnen
» Beratungsstellen
» BISS
» Trägerverein
» Aktionen
» Projekte & Angebote
» Adressen & Links
» Kontakt
» Impressum

Zur Onlineberatung für Kinder und Jugendliche, Gruppenchat, Einzelchat, E-Mail-Beratung

 
 

 Angebote der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)

Wir bieten den Opfern häuslicher Gewalt:

  • schnelle und unbürokratische Hilfe
  • zeitnahe Beratung und Unterstützung bei einem Platzverweis des (ehemaligen) Lebenspartners
  • Beratung bei Stalking
  • Informationen über rechtliche Möglichkeiten
  • Psychosoziale Beratung
  • Individuelle Sicherheitsplanung
  • Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen häuslicher Gewalt
  • Zeitnahe , kurzfristige Beratung und Unterstützung
  • Begleitung zu Behörden und Ämtern
  • Krisenintervention
  • Vermittlung an andere Einrichtungen

Wir arbeiten pro-aktiv, das heißt wir gestalten und organisieren die Kontaktaufnahme zum Opfer. Die Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und natürlich freiwillig.

Das vorrangige Ziel der BISS ist es, die Sicherheit für die von Gewalt bedrohten und misshandelten Frauen und Kinder zu erhöhen. Der Fokus der Interventionen liegt auf der Beendigung von Gewalt, nicht auf der Aufrechterhaltung oder Beendigung der Ehe oder Lebensgemeinschaft.

Weiteres Ziel der BISS ist es, einen Beitrag zur Förderung des Prozesses gesellschaftlichen Umdenkens zu geben. Häusliche Gewalt ist seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ein Straftatbestand und nicht mehr eine Privatangelegenheit.

Wer schlägt muss gehen! Schutz für Opfer häuslicher GewaltDas am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz* schafft eine klare Rechtsgrundlage: „Wer schlägt, muss gehen!“.

*Genauer: das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung – GewSchG.

Mehr Informationen zum Gewaltschutzgesetz:

www.wer-schlaegt-muss-gehen.de

 

Besucherstatistik dieser Webseite

 

Seitenanfang